Verletzungen der Rotatorenmanschette

Verletzungen der Rotatorenmanschette – Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es?

Ver­let­zun­gen der Rota­to­ren­man­schet­te, einer Seh­nen­plat­te bestehend aus 4 Seh­nen am Schul­ter­ge­lenk, basie­ren auf einem ver­schleiß­be­ding­ten Pro­zess. Dadurch kommt es mit stei­gen­dem Alter gehäuft zu Ris­sen die­ser Seh­nen, was sich fol­gend durch Beschwer­den (z.B. Schmer­zen und Bewe­gungs­ein­schrän­kung) äußert. Ist eine kon­ser­va­ti­ve The­ra­pie mit­tels Phy­sio­the­ra­pie (u.a. Kran­ken­gym­nas­tik, Manu­al­the­ra­pie) nicht erfolg­reich, wird die arthro­sko­pi­sche („Schlüs­sel­loch­tech­nik“) Naht erfolg­reich angewandt.

Symptome und Verlauf:

Eine Ver­let­zung der Rota­to­ren­man­schet­te ist in der Regel anfäng­lich ohne Beschwer­den (asym­pto­ma­tisch). Jedoch wird im Ver­lauf eine Dekom­pen­sa­ti­on beob­ach­tet, wor­auf­hin die Betrof­fe­nen im Ver­lauf über belas­tungs­ab­hän­gi­ge Schmer­zen und eine Ver­min­de­rung der Bewe­gung und Kraft (v.a. bei Bewe­gun­gen über Schul­ter­ni­veau) bekla­gen. Zusätz­lich tre­ten auch ver­ein­zelt Nacht­schmer­zen auf. Da es sich um einen dege­ne­ra­ti­ven Pro­zess han­delt, stei­gen die Beschwer­den unbe­han­delt schlei­chend an. Dies liegt vor allem dar­an, dass die Schwe­re der Ver­let­zung ohne eine adäqua­te The­ra­pie zunimmt.

Diagnose:

Die Dia­gno­se­stel­lung basiert auf einer aus­führ­li­chen, stan­dar­di­sier­ten kör­per­li­chen Unter­su­chung. Im Fol­gen­den wer­den Rönt­gen­bil­der und eine Magnet­re­so­nanz­to­mo­gra­phie (MRT) ange­wen­det, um die Ver­dachts­dia­gno­se zu bestä­ti­gen bzw. die The­ra­pie­fin­dung zu unter­stüt­zen. Auch kann eine Ultra­schall­un­ter­su­chung hel­fen, um den Ver­lauf einer Seh­nen­ver­let­zung zu evaluieren.

Therapie und Nachbehandlung:

In Abhän­gig­keit der Schwe­re der Seh­nen­ver­let­zung ste­hen kon­ser­va­ti­ve, als auch ope­ra­ti­ve The­ra­pie­op­tio­nen zur Ver­fü­gung. Die Wahl basiert immer auf meh­re­ren pati­en­ten- und ver­let­zungs­spe­zi­fi­schen Fak­to­ren und ist in Zusam­men­schau aller Befun­de nach Rück­spra­che mit dem Betrof­fe­nen zu wäh­len. Ist eine kon­ser­va­ti­ve The­ra­pie nicht erfolg­reich, ist eine ope­ra­ti­ve The­ra­pie ange­zeigt. Die­se erfolgt an unse­rer Abtei­lung mini­mal-inva­siv (arthro­sko­pisch, Schlüs­sel­loch­tech­nik). Han­delt es sich um einen Seh­nen­riss, wird die ver­letz­te Seh­nen durch sog. Faden­an­ker am Hume­rus (Ober­arm­kopf) refi­xiert. Die Nach­be­hand­lung hängt stark von der gewähl­ten Ope­ra­ti­on ab. In allen Fäl­len wird der betrof­fe­ne Arm in einer Schul­ter­or­the­se ruhig­ge­stellt. Die Dau­er der Ruhig­stel­lung beträgt zwi­schen 1 und 6 Wochen. Dies wird indi­vi­du­ell vom Ope­ra­teur emp­foh­len. Schon direkt nach der Ope­ra­ti­on darf das betrof­fe­nen Schul­ter­ge­lenk phy­sio­the­ra­peu­tisch beübt werden.

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